Sengschäden sind nicht ersatzpflichtige Brandschäden, da eine der
bedingungsgemäß geforderten Voraussetzungen für einen Brand
nicht erfüllt ist. Danach gilt als Brand nur ein Feuer, dass sich aus
eigener Kraft ausbreiten kann. Ein typisches Beispiel ist der Sengschaden durch
heruntergefallene Zigarettenglut auf dem Teppich.
Sengschäden als Folge eines ersatzpflichtigen Brandes werden jedoch von
der Hausratversicherung übernommen.
Beispiel:
An Ihrem Kamin steht ein Stuhl, der Feuer fängt und durch den
Funkenflug dieses Schadenfeuers entstehen an Ihren anderen Hausratgegenständen
Sengschäden.