Sengschäden

Sengschäden sind nicht ersatzpflichtige Brandschäden, da eine der bedingungsgemäß geforderten Voraussetzungen für einen Brand nicht erfüllt ist. Danach gilt als Brand nur ein Feuer, dass sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Ein typisches Beispiel ist der Sengschaden durch heruntergefallene Zigarettenglut auf dem Teppich.
Sengschäden als Folge eines ersatzpflichtigen Brandes werden jedoch von der Hausratversicherung übernommen.

Beispiel: An Ihrem Kamin steht ein Stuhl, der Feuer fängt und durch den Funkenflug dieses Schadenfeuers entstehen an Ihren anderen Hausratgegenständen Sengschäden.