Schutzkosten / Bewegungskosten

Über die Hausratversicherung werden nicht nur Ihre Schäden an versicherten Sachen ersetzt, sondern auch Kosten, die durch einen Versicherungsfall entstanden sind. Zu diesen Kosten gehören unter anderem die Bewegungs- und Schutzkosten.

Beispiel: Ihre Küchenmöbel müssen nach einem Leitungswasserschaden ab- bzw. wieder aufgebaut werden.