Verlassen
Sie, als Versicherungsnehmer, die bisherige gemeinsame Wohnung und beziehen
eine neue, so sind bis zur nächsten Änderung des Vertrages,
höchstens jedoch für drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit,
beide Wohnungen Versicherungsort. Danach besteht der Versicherungsschutz nur
noch in Ihrer neuen Wohnung.