Scheidung

Verlassen Sie, als Versicherungsnehmer, die bisherige gemeinsame Wohnung und beziehen eine neue, so sind bis zur nächsten Änderung des Vertrages, höchstens jedoch für drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit, beide Wohnungen Versicherungsort. Danach besteht der Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.