Wenn der Schadenfall eingetreten ist, ist es oft schwierig die genaue Schadenhöhe zu bestimmen. Hier kann ein Sachverständiger helfen. Die Kosten, die hierdurch entstehen, sollten in der Hausratversicherung eingeschlossen sein.
Beispiel:
Antiquitäten oder Kunstgegenstände
mit hohen Abweichungen zwischen materiellem und immateriellem Wert.