Rückstau ist durch Hochwasser oder Verstopfung durch die Kanalisation
in den Keller gelangendes Abwasser. Es handelt sich hierbei nicht um einen
ersatzpflichtigen Schaden im Rahmen der Hausratversicherung. In modernen Häusern
wird dem Rückstaurisiko durch den Einbau eines Rückschlagventils
begegnet. Ist ein solches Ventil eingebaut, kann man sich bei einigen Versicherern
auch gegen die Folgen eines Rückstaus versichern.