Risikozuschläge

Zuschläge gibt es für Gefahrerhöhungen, z. B. wenn Sie ein Wochenendhaus oder eine
Ferienwohnung besitzen, die Sie nicht ständig bewohnen. Für die Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen müssen Sie möglicherweise ebenfalls mit Zuschlägen rechnen.