Restwerte können anfallen, wenn Ihre Sachen durch einen Versicherungsfall
zwar nicht vollständig zerstört wurden, aber dennoch ein wirtschaftlicher
Totalschaden vorliegt.
Beispiel: Von Ihrer Polstergarnitur ist lediglich ein Sessel übrig geblieben.
Restwerte verbleiben bei Ihnen als Versicherungsnehmer und werden auf die Ersatzleistung
angerechnet.