Repräsentant

Als Repräsentanten gelten in der Regel Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin oder auch Ihr Lebensgefährte/Ihre Lebensgefährtin. Außerdem zählen dazu andere volljährige Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnen. Nach der Rechtsprechung (Stand 1997) gelten als Repräsentanten nur volljährige Personen, die von Ihnen als Versicherungsnehmer mit bestimmten rechtlichen Pflichten sowie Ihrer Vertretung beauftragt wurden. Minderjährige Kinder gelten nicht als Repräsentanten.