Reparaturkosten

Wenn Ihre beschädigten Sachen noch reparaturfähig sind, werden die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles übernommen. Verbleibt nach der Reparatur eine Wertminderung, so erhalten Sie auch dafür Entschädigung. Eine Reparatur muss jedoch wirtschaftlich sein; daher wird die Entschädigung für Reparaturkosten und Wertminderung auf den Wiederbeschaffungspreis begrenzt. Restwerte verbleiben bei Ihnen als Versicherungsnehmer und werden auf die Ersatzleistung angerechnet.