Wenn Ihre
beschädigten Sachen noch reparaturfähig sind, werden
die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles übernommen.
Verbleibt nach der Reparatur eine Wertminderung, so erhalten Sie auch dafür
Entschädigung. Eine Reparatur muss jedoch wirtschaftlich sein; daher wird
die Entschädigung für Reparaturkosten und Wertminderung auf den Wiederbeschaffungspreis
begrenzt. Restwerte verbleiben bei Ihnen als Versicherungsnehmer und werden
auf die Ersatzleistung angerechnet.