Neuwert

Unter Neuwert versteht man den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Im Gegensatz dazu würden Sie bei Erstattung zum Zeitwert durch Alter, Abnutzung und Gebrauch eine sehr viel geringere Entschädigung bekommen.

Beispiele:
Eine Videokamera, die vor vier Jahren 1.500 € gekostet hat, kostet heute 1.000 € und hat einen Zeitwert von 500,- €. Ein massiver Eichenkleiderschrank hat vor fünf Jahren 2.500 € gekostet, heute kostet er 3.500 € mit einem Zeitwert von 1.000 €.