Münzen

Münzen zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit
der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Für Münzen, die Sie nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt ebenso wie für Briefmarken, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Telefonkartensammlungen, Kunstgegenstände und Medaillen, Sachen aus Gold und Platin, insgesamt eine besondere Entschädigungsgrenze, die üblicherweise auf maximal 1.500 € je Versicherungsfall begrenzt ist.