Münzen zählen
im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit
der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Für Münzen,
die Sie nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger
Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank
mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt ebenso wie für Briefmarken,
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Telefonkartensammlungen, Kunstgegenstände
und Medaillen, Sachen aus Gold und Platin, insgesamt eine besondere Entschädigungsgrenze,
die üblicherweise auf maximal 1.500 € je Versicherungsfall begrenzt
ist.