In das
Gebäude eingefügte Sachen, die Sie als Mieter auf eigene
Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie auch die Verantwortung
tragen, sind versichert. Sie tragen also immer dann die Gefahr für eingefügte
Sachen, wenn Sie diese selbst angeschafft und mit dem Vermieter vereinbart
haben, dass Sie dafür verantwortlich sind und sie nach Beendigung des
Mietverhältnisses aus der
Wohnung wieder entfernen.