Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger gehören nicht zum Hausrat. Ausnahmen siehe Hausrat.
Hausrat ist unter bestimmten Voraussetzungen auch in Ihrem KFZ versichert.

Beispiel: Sie haben Ihr KFZ in einem Parkhaus abgestellt. Nach dem Einkauf bemerken Sie, dass eine Scheibe eingeschlagen wurde und Ihre Lederjacke vom Rücksitz, sowie einige CDs aus der Ablage gestohlen wurde. Die Hausratversicherung deckt diesen Schaden in der Regel ab.