Kraftfahrzeuge
und ihre Anhänger gehören
nicht zum Hausrat. Ausnahmen siehe Hausrat.
Hausrat ist unter bestimmten Voraussetzungen auch in Ihrem KFZ versichert.
Beispiel:
Sie haben Ihr KFZ in einem Parkhaus abgestellt. Nach dem Einkauf bemerken
Sie, dass eine Scheibe eingeschlagen
wurde und
Ihre Lederjacke vom
Rücksitz, sowie einige CDs aus der Ablage gestohlen wurde. Die Hausratversicherung
deckt diesen Schaden in der Regel ab.