Ein Brand
im Sinne der Hausratversicherung liegt immer dann vor, wenn das Feuer ohne
einen so genannten
bestimmungsgemäßen Herd entstanden
ist oder einen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat und sich aus
eigener Kraft ausbreiten kann.
Zu den bestimmungsgemäßen Herden gehören:
·
Öfen aller Art,
· Kamine,
· Kerzenflammen,
· Feuerzeug,
· Zigarettenglut etc.
Beispiel für die Entstehung eines Brandes durch das Verlassen eines bestimmungsgemäßen Herdes: Sie verbrennen nasses Kaminholz in einem Kamin, das Glutfunken verursacht. Diese entzünden den Teppichboden. Der entstandene Schwelbrand geht auf die Gardinen über.
Beispiel für die Entstehung eines Brandes ohne einen bestimmungsgemäßen Herd: Sie haben Ihre Brille und Zeitung am Frühstückstisch liegen gelassen. Als die Sonne durchs Fenster auf die Brille fällt, setzt sie, wie ein Brennglas, die Zeitung in Brand.