Hausratindex

Versicherungsjahres gemäß dem amtlichen Preisindex für Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes. Die neue Versicherungssumme wird auf volle Tausend EUR aufgerundet und Ihnen bekannt gegeben. Aus dieser neuen Versicherungssumme wird dann die neue Prämie berechnet. Beachten Sie, dass durch die automatische Anpassung lediglich die Steigerung der Wiederbeschaffungskosten des unveränderten Hausrates aufgefangen wird. Zukäufe oder Wertverbesserungen müssen Sie daher auf jeden Fall nachversichern.

Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung durch eine schriftliche Erklärung die Anpassung aufheben. Darüber hinaus haben Sie aber auch die Möglichkeit, im laufenden Vertrag den Prämiensatz, also den Beitrag pro Tausend EUR Versicherungssumme, zu erhöhen.
Diese Anpassung des Prämiensatzes kann jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres erfolgen. Für den Fall einer Erhöhung wird Ihnen ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung zum Zeitpunkt der Prämienerhöhung eingeräumt.