Gebäudeverglasung
Zur Gebäudeverglasung gehören Scheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten
usw. aus Normalglas, Isolierglas, sowie aus Kunststoff. Diese sind grundsätzlich
nicht versichert. Gebäudeverglasungen können ebenso wie Mobiliarverglasungen
und Glaskeramik-Kochplatten über eine separate Glasversicherung versichert
werden.