Zur Gebäudeverglasung gehören Scheiben von Fenstern, Türen,
Wintergärten usw. aus Normalglas, Isolierglas, sowie aus Kunststoff. Diese
sind grundsätzlich nicht versichert. Gebäudeverglasungen können
ebenso wie Mobiliarverglasungen und Glaskeramik-Kochplatten über eine
separate Glasversicherung versichert werden.