Versicherungsort

Versicherungsschutz besteht in der im Vertrag bezeichneten Wohnung (einschließlich Keller- und Bodenräumen), zu der aber auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück zählen, soweit sie ausschließlich von Ihnen, als Versicherungsnehmer, oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Gemeinschaftsräumen versichert.
Für Antennen und Markisen gilt das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte
Wohnung liegt, als Versicherungsort. Erweitert wird der Versicherungsschutz auf Garagen in der Nähe des Versicherungsortes. Der Begriff der "Nähe" wird nicht näher definiert, kann also unterschiedlich ausgelegt werden. Einige Versicherungen erweitern den Versicherungsschutz über die Klausel 7499, die auch ohne besondere Vereinbarung Vertragsbestandteil sein kann, auch auf Garagen, die sich nicht in der Nähe befinden. Der Versicherungsschutz wird auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt, Sie haben aber die Möglichkeit, diese gegen Prämienzuschlag zu erhöhen.
Nicht zur Wohnung gehören Räume, die Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen. Dazu zählt aber nicht das so genannte häusliche Arbeitszimmer, auch wenn es aus steuerlichen Gründen geltend gemacht wird.