Versicherungsschutz
besteht in der im Vertrag bezeichneten Wohnung (einschließlich
Keller- und Bodenräumen), zu der aber auch Räume in Nebengebäuden
auf demselben Grundstück zählen, soweit sie ausschließlich
von Ihnen, als Versicherungsnehmer, oder einer mit Ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Gemeinschaftsräumen
versichert.
Für Antennen und Markisen gilt das gesamte Grundstück, auf dem die
versicherte
Wohnung liegt, als Versicherungsort. Erweitert wird der Versicherungsschutz
auf Garagen in der Nähe des Versicherungsortes. Der Begriff der "Nähe" wird
nicht näher definiert, kann also unterschiedlich ausgelegt werden. Einige
Versicherungen erweitern den Versicherungsschutz über die Klausel 7499,
die auch ohne besondere Vereinbarung Vertragsbestandteil sein kann, auch auf
Garagen, die sich nicht in der Nähe befinden. Der Versicherungsschutz
wird auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt, Sie haben aber die Möglichkeit,
diese gegen Prämienzuschlag zu erhöhen.
Nicht zur Wohnung gehören Räume, die Sie ausschließlich beruflich
oder gewerblich nutzen. Dazu zählt aber nicht das so genannte häusliche
Arbeitszimmer, auch wenn es aus steuerlichen Gründen geltend gemacht wird.