Frost

Mitversichert sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen (z. B. Toilettenbecken) sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, soweit diese Dinge von Ihnen als Mieter auf eigene Kosten eingebracht wurden und Sie die Verantwortung dafür tragen.