Mitversichert
sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden
Installationen (z. B. Toilettenbecken) sowie Frost- und sonstige Bruchschäden
an deren Zu- und Ableitungsrohren, soweit diese Dinge von Ihnen als Mieter
auf eigene Kosten eingebracht wurden und Sie die Verantwortung dafür tragen.