Fremdes
Eigentum, das Sie gerade benutzen, ist grundsätzlich mitversichert.
Dazu gehört beispielsweise die vom Freund geliehene Stereoanlage. Die
Anlage des Freundes fällt als fremdes Eigentum mit unter die versicherten
Sachen. Aber es gilt hier das Prinzip:
"
Eigenversicherung/Außenversicherung vor Fremdversicherung", d. h.,
hat Ihr Freund eine eigene Hausratversicherung, so wird die Stereoanlage im
Schadenfall von seiner Versicherung im Rahmen der Außenversicherung übernommen.