Da in
der Hausratversicherung im Beitragsanteil für die Feuerversicherung
auch die Feuerschutzsteuer enthalten ist, bleibt der Einsatz der Feuerwehr
oder anderer öffentlicher Organisationen bei einem Brand kostenfrei. Die
Leistung der Feuerwehr liegt im öffentlichen Interesse, da das Feuer auf
andere Gebäude übergreifen könnte. Andere Leistungen der Feuerwehr
(z. B. Auspumpen einer Wohnung nach einem Leitungswasserschaden) können
hingegen durchaus gebührenpflichtig sein, wenn das öffentliche Interesse
nicht berührt wird.