Nicht
immer muss ein Haus oder eine Wohnung brennen. Es gibt die unterschiedlichsten
Ursachen für einen Brandschaden. Eine genaue Definition, was versicherungstechnisch
unter den Begriff Feuer fällt, gibt der § 4 Nr. 1 VHB 2001: "Ein
Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Flamme, Glut, Funken).
Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen
Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten
vermag. Als bestimmungsgemäße Herde bezeichnet man z. B. Öfen
aller Art, Kamine, Kerzenflammen, Feuerzeuge, Zigarettenglut etc. Unter den
Versicherungsschutz Brand fällt das Verbrennen oder Anbrennen, Verrußen,
Versengen durch Funkenflug eines Schadenfeuers,
Verformung von Sachen, Rauchschäden (Wäsche/Bücher), also alle
mittelbaren und unmittelbaren Schäden eines Feuers.