Wenn Sie ein nicht ständig bewohntes Ferien-, Jagd- oder Wochenendhaus
in unbewohnten Gebieten besitzen, müssen Sie beachten, dass diese wegen
des erhöhten Einbruchrisikos für die Hausratversicherung ein besonderes
Gefahrenmerkmal darstellen. Wenn Sie Ihr Ferienhaus mitversichern möchten,
ist ein Beitragszuschlag erforderlich.