Edelsteine
zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen
und unterliegen damit einer Entschädigungsgrenze. Wenn Sie Ihre Edelsteine
nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank
mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit
mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt für die Edelsteine eine besondere
Entschädigungsgrenze, die üblicherweise auf maximal 1.500 € je
Versicherungsfall begrenzt ist.