Briefmarken

Ihre Briefmarkensammlung zählt im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegt damit der Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Sollten Sie Ihre Briefmarken nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt für die Briefmarken eine besondere Entschädigungsgrenze, die üblicherweise auf maximal 1.500 € je Versicherungsfall begrenzt ist.