Ihre Briefmarkensammlung
zählt im Sinne der Hausratversicherung zu den
Wertsachen und unterliegt damit der Entschädigungsgrenze für Wertsachen.
Sollten Sie Ihre Briefmarken nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener
mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter
Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt für die
Briefmarken eine besondere Entschädigungsgrenze, die üblicherweise
auf maximal 1.500 € je Versicherungsfall begrenzt ist.