Arbeitsgeräte

Arbeitsgeräte, in nicht ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen, sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Beispiel: Sie bewahren die Firmenbohrmaschine nach der Arbeit in Ihrer Wohnung auf. Die Bohrmaschine ist in diesem Fall mitversichert. Arbeitsgegenstände sind jedoch streng von Arbeitsstoffen (z. B. Handelswaren oder sonstigen gewerblichen Vorräten) zu unterscheiden.
Beispiel: Sie bewahren den firmeneigenen Fliesenkleber nach der Arbeit in Ihrem Keller auf.
Der Kleber ist nicht mitversichert, da er als Arbeitsstoff gilt.