Bargeld

Bargeld zählt im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen. Wenn Sie Ihr Bargeld nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt eine besondere Entschädigungsgrenze, die üblicherweise auf maximal 250 € je Versicherungsfall begrenzt ist.
Diese Entschädigungsgrenzen können jedoch bei einigen Versicherungsunternehmen erhöht werden.