Bargeld zählt im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen. Wenn
Sie Ihr Bargeld nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener
mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter
Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt eine besondere
Entschädigungsgrenze, die üblicherweise auf maximal 250 € je
Versicherungsfall begrenzt ist.
Diese Entschädigungsgrenzen können jedoch bei einigen Versicherungsunternehmen
erhöht werden.