Bei Auszahlung einer Entschädigung
sind folgenden Punkte zu beachten:
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Ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet, müssen Sie die Zahlung
der Entschädigung innerhalb von zwei Wochen erhalten.
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Sie können einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige bei Ihrer Versicherung
eine Abschlagszahlung verlangen.
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Die Entschädigung muss von dem Zeitpunkt der Anzeige des Schadens mit
1 % unter dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verzinst werden, mindestens
mit 4 % höchstens mit 6 %.
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Die Verzinsung entfällt, wenn die Entschädigung innerhalb eines Monats
nach Schadenanzeige gezahlt wird.
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Zinsen werden von dem Zeitpunkt an fällig, wenn die Entschädigung
fällig ist.