Auszahlung der Entschädigung

Bei Auszahlung einer Entschädigung sind folgenden Punkte zu beachten:
· Ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet, müssen Sie die Zahlung der Entschädigung innerhalb von zwei Wochen erhalten.
· Sie können einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige bei Ihrer Versicherung eine Abschlagszahlung verlangen.
· Die Entschädigung muss von dem Zeitpunkt der Anzeige des Schadens mit 1 % unter dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verzinst werden, mindestens mit 4 % höchstens mit 6 %.
· Die Verzinsung entfällt, wenn die Entschädigung innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige gezahlt wird.
· Zinsen werden von dem Zeitpunkt an fällig, wenn die Entschädigung fällig ist.