Neben den Ausnahmen bei
den einzelnen Gefahren gibt es folgende prinzipielle Ausschlüsse von
der Hausratversicherung:
Dazu gehören Schäden,
- die vorsätzlich oder fahrlässig von Ihnen als Versichertem oder
Ihrem Repräsentanten herbeigeführt wurden,
- die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben entstehen,
- durch Kernenergie.