Ausbildung

Falls Sie sich wegen einer Ausbildung (z.B. als Student/in im Studentenwohnheim)
vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten müssen, gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung ohne Zeitbegrenzung, solange dort kein eigener Haushalt gegründet wird.