Aufräumungskosten

Nicht nur Ersatz bzw. Reparatur versicherter Sachen werden über die Hausratversicherung ersetzt, sondern der Hausratversicherer leistet auch für bestimmte Kosten Ersatz.

Beispiel: Aufräumungskosten nach einem Schadenfall (z.B. Möbelreste müssen nach einem Zimmerbrand zur (Sonder-) Mülldeponie gebracht werden (dies gilt aber nur für versicherte Sachen).