Eine Anpassung der Versicherungssumme
erfolgt nach automatisch zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres gemäß dem amtlichen Preisindex für
Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes. Dies ist notwendig, damit
der Hausrat immer zum Neuwert versichert ist und somit der Ersatz der beschädigten,
zerstörten oder gestohlenen Sachen in vollem Umfang gewährleistet
ist.
Wenn die Versicherungssumme angepasst wird, ist damit immer auch eine Beitragsveränderung
verbunden. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung
durch eine schriftliche Erklärung die Anpassung aufheben.