Abhandenkommen

Wenn Ihnen Sachen abhanden kommen, so ist dies grundsätzlich nicht versichert.
Sollte die versicherte Sache aber infolge eines versicherten Schadenereignisses abhanden kommen, liegt ein ersatzpflichtiger Schaden vor.


Beispiel: Bei einem Rohrbruch bringen Sie einen wertvollen Teppich auf die Straße,
damit er nicht durch Löschwasser durchnässt wird. Ein vorbeikommender Passant nimmt diesen Teppich mit. Sie wollten den Teppich, eine versicherte Sache, retten. Damit ist dieses Abhandenkommen versichert.