Mitversichert ist nach den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) über die Wohngebäude-Versicherung auch Zubehör, das im Gebäude oder außen am Gebäude angebracht ist und zur Instandhaltung des Gebäudes oder zur Nutzung zu Wohnzwecken benutzt wird.
Zum Instandhaltungszubehör zählt
beispielsweise:
Fassadenfarbe, Dachziegel, Ersatzfliesen
Zum Zubehör zu Wohnzwecken zählt:
Balkonkästen, Hausbriefkästen, Treppenhauslampen
Nicht versichert
ist Zubehör,
das zu gewerblichen Zwecken verwendet wird. Diese sind nur durch besondere
Vereinbarung versicherbar.