Zubehör

Mitversichert ist nach den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) über die Wohngebäude-Versicherung auch Zubehör, das im Gebäude oder außen am Gebäude angebracht ist und zur Instandhaltung des Gebäudes oder zur Nutzung zu Wohnzwecken benutzt wird.

Zum Instandhaltungszubehör zählt beispielsweise:
Fassadenfarbe, Dachziegel, Ersatzfliesen

Zum Zubehör zu Wohnzwecken zählt:
Balkonkästen, Hausbriefkästen, Treppenhauslampen

Nicht versichert ist Zubehör, das zu gewerblichen Zwecken verwendet wird. Diese sind nur durch besondere Vereinbarung versicherbar.