Warmwasserheizung

Warmwasser- und Dampfheizungen werden ausdrücklich im § 6 Nr. 1 c VGB 2001 der Wohngebäude-Versicherung erwähnt, obwohl sie regelmäßig mit dem Rohrsystem verbunden und daher bereits im § 6 Nr. 1 b VGB 2001 erfasst sind.
Zu den Anlagen zählen Heizkessel mit Brenner und Kompensationsgefäß, Pumpen, Vor- und Rücklaufleitungen, Heizkörper sowie Heizschlangen von Wand- oder Fußbodenstrahlungsheizungen, wobei für die zuletzt genannten Anlagen wegen des erhöhten Risikos ein extra Zuschlag verlangt wird.