Der Versicherte
ist verpflichtet, alle Antragsfragen, die für die Übernahme
der Gefahr erheblich sind, wahrheitsgemäß zu beantworten. Dies ist
notwendig, damit der Versicherer alle notwendigen Informationen über die
zu versichernden Risiken erhält, auf deren Basis eine entsprechende Tarifierung
und Vertragsgestaltung vorgenommen werden kann.
Im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung sind das alle Angaben, die zur
Ermittlung der Versicherungssumme 1914 sowie zur Tarifierung notwendig sind.
Hierzu wird der Antrag mit dem zumeist integrierten Summenermittlungsbogen
verwendet.