Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden / Versicherungswert
Versicherungswert Beispiel:
Ein Kunde hat eine Versicherungssumme von 150.000 € und einen Sachschaden
von 100.000 €. Bei der Schadenhöhenermittlung stellt der Gutachter
einen (an sich als Versicherungssumme einzutragenden) Versicherungswert von
175.000 € fest. Die Entschädigungsleistung wird wie folgt ermittelt:
150.000 € (Versicherungssumme)
x 100.000 € (Schaden)
/ 175.000 € (Versicherungswert)
Die Entschädigung beträgt 85.714 € da der Versicherungsnehmer
nur 85,7 % seines Wertes versichert hat.
Sind noch zusätzlich Aufräum- und Bewegungskosten in Höhe von
11.000 € entstanden, erhält der Kunde diese ebenfalls nur entsprechend
dem Verhältnis Versicherungssumme/Versicherungswert. Dies entspricht in
diesem Beispiel einer Entschädigung von 9.427 €.