Die Bestimmung
des Begriffs Versicherungsfall hat in der Wohngebäude-Versicherung
große Bedeutung, da an den Versicherungsfall verschiedene Rechtsfolgen
mit erheblichen materiellen Auswirkungen gebunden sind. Beispielsweise die
Mitversicherung der Kosten, des Mietausfalls, der Entschädigung für
die zerstörten Gebäudebestandteile.
Der Versicherungsfall in der Wohngebäude-Versicherung ist definiert als
die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von versicherten
Sachen durch eine versicherte Gefahr am Versicherungsort während der Dauer
des Versicherungsschutzes.