Zu den
versicherten Sachen im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung gehören
(nach § 1 VGB 2001) im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude und
Zubehör, das der Instandhaltung oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient.
Das Zubehör ist mitversichert, wenn es sich im Gebäude befindet oder
außen am Gebäude angebracht ist. Weiteres Zubehör, sowie sonstige
Grundstücksbestandteile auf dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstück
(Versicherungsgrundstück), wie z. B. Müllboxen, Gartenzäune;
sie sind nur auf Grund besonderer Vereinbarung versichert. Nicht versichert
sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten
beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
Die Versicherung dieser Sachen kann vereinbart werden.