Eine Unterversicherung
im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung liegt
vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert unmittelbar
vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Bei Unterversicherung wird im Schadenfall nur der Teil ersetzt, der sich zur
gesamten Schadensumme verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert.
Kurz: Unterversicherung rächt sich mit dem ersten Versicherungsfall, denn
nicht der gesamte Schaden wird ersetzt.