Der Anprall
oder der Absturz unbemannter Flugkörper ist nicht versichert.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unbemannter Flugkörper nach
Absturz im versicherten Gebäude explodiert oder einen Brand verursacht.
Diese Gefahr kann jedoch über die Klausel 7162 mit eingeschlossen werden.