Teppichboden

Bodenbeläge und Teppichböden sind Gebäudebestandteile, wenn sie vom Gebäudeeigentümer eingebracht wurden und entweder mit dem Fußboden fest verklebt oder auf dem sonst unbewohnbaren Untergrund auch lose verlegt sind. Ansonsten zählen Bodenbeläge und Teppichböden zum Hausrat. Wurden sie vom Mieter eingebracht, so gilt § 1 Nr. 4 VGB 2001.