Ebenso
wie die Baupreisänderung beeinflusst auch die Veränderung
des Tariflohnes für das Baugewerbe den Gleitenden Neuwertfaktor. Dabei
werden die Veränderungen des Baupreisindexes für Wohngebäude
zu 80 % und die Veränderungen des Tariflohnindexes für das Baugewerbe
zu 20 % berücksichtigt.