Summenermittlungsbogen

Hier handelt es sich um den zumeist den Antragsformularen beigefügten Summenermittlungsbogen zur Ermittlung der Versicherungssumme 1914. Die richtige Beantwortung der Fragen nach dem Gebäudetyp, der Ausstattung und der Wohnfläche des Gebäudes sind Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht nach § 12 Nr. 2 c VGB 2001.