Hier handelt
es sich um den zumeist den Antragsformularen beigefügten
Summenermittlungsbogen zur Ermittlung der Versicherungssumme 1914. Die richtige
Beantwortung der Fragen nach dem Gebäudetyp, der Ausstattung und der Wohnfläche
des Gebäudes sind Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht
nach § 12 Nr. 2 c VGB 2001.