Die Sonnenkollektoren
der Solarheizungsanlagen sind als Gebäudebestandteile
mitversichert. Dabei ist es egal, ob die Kollektoren auf dem Dach des versicherten
Gebäudes oder außen an dem Gebäude angebracht sind. Auch für
auf dem Versicherungsgrundstück befindliche Kollektoren besteht Versicherungsschutz,
wenn sie gemeinsam mit dem versicherten Gebäude eine technisch-wirtschaftliche
Einheit bilden.