Sicherheitsvorschriften
sind Obliegenheiten. Sie fordern vom Versicherten oder einer ihm gleichgestellten
Person ein bestimmtes
Verhalten im Sinne der
Vorsorge beziehungsweise Vorbeugung von Versicherungsfällen oder der Minderung
von Schäden. (Für die Wohngebäude-Versicherung sind diese in § 24
VGB 2001 geregelt.)