Als Schadenfall
im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung bezeichnet man
die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter
Sachen (z. B. Gebäude sowie Gebäudezubehör) durch die versicherten
Gefahren und Schäden der auch einzeln versicherbaren Gefahrengruppen Feuer,
Leitungswasser, Sturm und Hagel. Entschädigt werden auch Bruchschäden
an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen leitungswasserführenden
Einrichtungen.