Schadenfall

Als Schadenfall im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung bezeichnet man die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen (z. B. Gebäude sowie Gebäudezubehör) durch die versicherten Gefahren und Schäden der auch einzeln versicherbaren Gefahrengruppen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Entschädigt werden auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen leitungswasserführenden Einrichtungen.