Rohbauten sowie die zu Ihrer Erstellung notwendigen und auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung bis zum Ablauf von 6 Monaten im Rahmen einer Feuer-Rohbauversicherung zu versichern.
Der Versicherungsschutz
gegen Leitungswasser, Rohrbruch sowie gegen Sturm und Hagel tritt erst dann
in Kraft, wenn das
Gebäude bezugsfertig ist.
Bezugsfertig ist ein Gebäude, wenn es für die Bewohnbarkeit nur noch
an den üblichen Einrichtungsgegenständen (wie Möbel, Gardinen)
fehlt.