Parabolantennen
zählen ebenso wie Antennen zu dem versicherten Gebäudezubehör,
wenn sie im oder am versicherten Gebäude angebracht sind. Freistehende
Parabolantennen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, sind
nur auf besondere Vereinbarung im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung
mitversichert.