Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind über die Wohngebäude-Versicherung
nicht mitversichert. Dieser Ausschluss ist definitiv gültig, wenn Plansch-
oder Reinigungswasser aus nicht mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen
austritt (Planschbecken, Putzeimer). Bei mit dem Rohrleitungssystem verbundenen
Einrichtungen (Badewannen, Wasch- oder Geschirrmaschinen) ist zu unterscheiden,
ob der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass er durch Planschen
(Kinder tollen in der Wanne herum) oder dadurch entstanden ist, dass Wasser
aus undichten Stellen austritt. Letzteres ist mitversichert.